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Presse

Taiyo Japan II GmbH Bekanntmachung des Beschlusses der Abstimmung ohne Versammlung

| Taiyo Japan II

Taiyo Japan II GmbH Hamburg Bekanntmachung des Beschlusses der Abstimmung ohne Versammlung vom 19. November 2018, 0:00 Uhr bis zum 30. November 2018, 24:00 Uhr betreffend die 

EUR-UNTERNEHMENSANLEIHE 2017/2019 

der Taiyo Japan II GmbH („Emittentin“) 

Hamburg fällig am 15. März 2019 

ISIN DE000A2PBE40 – WKN A2P BE4 

Die Taiyo Japan II GmbH gibt hiermit bekannt, dass die Inhaber der Teilschuld-verschreibungen der vorgenannten „EUR-Unternehmensanleihe 2017/2019“ in dem Zeitraum von Montag, den 19. November 2018, um 0:00 Uhr bis Freitag, den 30. November 2018, um 24:00 Uhr zu dem am 23. Oktober 2018 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkt mit einem beschlussfähigen Quorum teilgenommen und mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmrechte gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 SchVG, folgendes beschlossen haben: 

Beschlussfassung über die Ergänzung eines zusätzlichen § 1.5 der Anleihebedingungen 

Die Anleihebedingungen zur EUR-Unternehmensanleihe 2017/2019 werden um folgenden § 1.5 ergänzt: 

Verwendung des Emissionserlöses. Die Netto-Emissionserlöse werden für den Erwerb von Projekt- und Flächennutzungsrechten nicht baureifer Photovoltaik-Projekte und Floating Photovoltaik-Projekte, d. h. Projekte, bei denen Module auf schwimmenden und nicht am Boden fixierten Strukturen installiert werden, in Japan und Taiwan sowie deren weitere Entwicklung und alle damit mittelbar und unmittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten verwendet. Teile des Netto-Emissionserlöses können auch für administrative Aufgaben, einschließlich möglicher Absicherungsgeschäften gegen Wechselkursrisiken, eingesetzt werden.“ 

Hamburg, im Januar 2019 

Die Geschäftsführung