Um unser Engagement für Nachhaltigkeit zu unterstreichen, machen wir unsere Leitlinien, Prozesse, Ziele und Fortschritte so transparent wie möglich. Dies sind unsere Berichte über unsere Strategie, unser Management von ESG-Faktoren und unsere Fortschritte, die wir in den kommenden Jahren weiter ausbauen werden.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Integration von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess
Als verantwortungsvoller Investor ist die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken im Anlageprozess ein elementarer Bestandteil für die Schaffung eines langfristig stabilen Portfolios.
Basierend auf der jeweiligen fonds- bzw. mandatsspezifischen Anlagestrategie werden im Rahmen der projektbezogenen Due Diligence-Prüfung Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert und im Prozess der Anlageentscheidung bzw. Beratung berücksichtigt. Hierzu nutzt die Aquila Capital spezialisierte Dienstleister, die lokale Anforderungen und projektspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Abhängig von der zugrundeliegenden Assetklasse werden Risiken sowohl qualitativ und quantitativ gemessen und dokumentiert. Die Ergebnisse der Due Diligence werden sodann als Teil des Anlagevorschlags im Anlageprozess berücksichtigt.
Somit hat das Ergebnis der Due Diligence einen direkten Einfluss auf die Anlageentscheidung und kann im Extremfall zu einer negativen Anlageentscheidung führen sofern keine ausreichenden Mitigierungsmaßnahmen implementiert werden können.
Nach erfolgreicher Tätigung einer Anlage erfolgt eine ständige Überwachung (ongoing monitoring) sowohl auf Portfolioebene als auch auf Asset-Ebene durch die verantwortlichen Risikomanagementfunktionen. Ziel der Überwachung der laufenden Anlagen ist es, Nachhaltigkeitsrisiken über die gesamte Laufzeit der Anlage zu reduzieren, um den negativen Effekt auf die Rendite zu minimieren.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Die Aquila Capital verwaltet diverse Fonds für institutionelle Investoren. Bei einem Großteil dieser Fonds werden die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Produktebene im Sinne von Artikel 7 der EU-Offenlegungsverordnung berücksichtigt. Hierfür wird auf die produktspezifischen Veröffentlichungen der Fonds im Rahmen der EU-Offenlegungsverordnung verwiesen.
Bei sämtlichen Investitionen der Aquila Capital ist die benötigte Aggregation von Daten ist jedoch nur bedingt zu realisieren. Daher werden die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene, gemäß Artikel 4 der EU-Offenlegungsverordnung, zum aktuellen Zeitpunkt nicht berücksichtigt. Diese Entscheidung wird hinsichtlich regulatorischer Anforderungen, sowie der Datenverfügbarkeit regelmäßig überprüft.
Die Einhaltung der ESG Policy ist zusammen mit dem gesamthaften Governance-Rahmenwerk der Aquila Capital in der Vergütungsrichtlinie geregelt.
Asset-Sourcing und Analyse:
- Berücksichtigung der ESG-Kriterien in dem für die jeweilige Investitionsmöglichkeit relevanten Sektor und Land.
Asset Due Diligence:
- Mehrstufig durchgeführte Asset Due Diligence berücksichtigt die Kompatibilität des Assets mit ESG-Grundsätzen des jeweiligen Fonds bzw., Mandats.
- Sicherstellung einer angemessenen Transparenz bezüglich der ESG-Prinzipien zwischen unserem Unternehmen und Partnerfirmen.
Asset-Akquisition:
- Erst wenn alle relevanten ESG-Faktoren bewertet sind, wird ein Asset in das Portfolio integriert.
Kontinuierliches Management:
- Berücksichtigung der ESG-Prinzipien bei der kontinuierlichen Instandhaltung und Administration einer Investmentstrategie oder eines Assets.
- Zusätzliche Anforderungen werden überall dort erfüllt, wo die lokalen Regularien nicht streng genug erscheinen.
EU-Offenlegungsverordnung (SFDR)
Die produktbezogenen Veröffentlichungen nach Artikel 10 (EU) 2019/2088 (EU-Offenlegungsverordnung) finden Sie unter folgendem Link.